Patienten aus Deutschland
Die Kinderneurochirurgie Salzburg steht für Patienten aus Österreich und dem angrenzenden Bayern unmittelbar zur Verfügung. Notfallpatienten und dringliche Anfragen werden selbstverständlich sofort behandelt.
Patienten, die aus Deutschland anreisen, benötigen ggf. vorab einen S2-Schein, falls Ihre Krankenkasse keinen Direktvertrag mit dem Universitätsklinikum Salzburg geschlossen hat. Wir haben hier einige Informationen zusammengestellt.
Wie kann ich aus Deutschland in Salzburg behandelt werden?
Prinzipiell gibt es zwei Wege, sich in Salzburg in der Kinderneurochirurgie geplant behandeln zu lassen:
- Ihre Krankenkasse deckt alle Kosten direkt und unmittelbar ab
- Sie können die Kosten zunächst selbst tragen und die Kostenerstattung hinterher beantragen
Direkte Abrechnung
Ihre Krankenkasse deckt alle Kosten unmittelbar ab:
- Dies trifft auf nur öffentliche Gesundheitsdienstleister zu. Privatbehandlungen sind damit nicht abgedeckt.
- Sie müssen bei Ihrer Krankenkasse immer eine Vorabgenehmigung beantragen, bevor Sie zur Behandlung nach Salzburg reisen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, so erhalten Sie das entsprechende Antragsformular (ein sogenanntes S2-Formular)
- Die Kosten für Ihre medizinische Behandlung werden von Ihrer Krankenkasse gemäß den Erstattungssätzen des Landes ersetzt, in dem Sie behandelt werden.
- Die betreffenden Einrichtungen regeln die Kostenerstattung dann normalerweise untereinander; Sie brauchen für die Behandlung nichts zu zahlen.
- Teilweise wird von der Krankenkasse ein Kostenvoranschlag erbeten. Diesen können Sie direkt bei kostenanfrage@salk.at anfordern. Bitte nehmen Sie vorab mit uns Kontakt auf, damit wir die notwendigen Maßnahmen und Leistungen besprechen können.
Kostenerstattung nach Behandlung
Sie können die Behandlung selbst bezahlen und hinterher Erstattung beantragen:
- Diese Möglichkeit besteht für alle öffentlichen und privaten Krankenkassen.
- Ihre Kosten werden bis zur Höhe der Kosten der betreffenden Behandlung in Ihrem Heimatland erstattet, aber nur dann, wenn Sie dort Anspruch auf diese Behandlung gehabt hätten.
Gegebenenfalls müssen Sie auch in diesem Fall eine Vorabgenehmigung für eine stationäre Krankenhausbehandlung oder für hochspezialisierte und teure Behandlungen beantragen – erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer nationalen Kontaktstelle. Dort finden Sie auch Verzeichnisse mit Behandlungen, für die Sie eine Vorabgenehmigung benötigen.
Im Rahmen dieser Option werden Sie ggf. auch als Privatpatient behandelt, wenn Sie dies wünschen. Die Differenz zu den Kosten als Privatpatient müssen Sie selbst tragen. Auch hier bitten wir vorab um Kontaktaufnahme unter kostenanfrage@salk.at . Bitte nehmen Sie vorab mit uns Kontakt auf, damit wir die notwendigen Maßnahmen und Leistungen besprechen können.
Weiterführende Informationen
Welche Möglichkeit Sie auch wählen, Ihre Krankenkasse kann Ihren Antrag auf Vorabgenehmigung nicht ablehnen, wenn
- die benötigte Behandlung durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung gedeckt ist und
- Sie angesichts Ihres aktuellen Gesundheitszustands und des Verlaufs Ihrer Krankheit die erforderliche Behandlung in Ihrem Heimatland erst nach unzumutbarer Wartezeit erhalten könnten.
Weitere Informationen zum S2-Formular und den geltenden Bestimmungen finden Sie unter diesen Links:
Anschrift
Müllner Hauptstraße 48
A-5020 Salzburg
Terminvereinbarung
+43 57255-26222
info@kinderneurochirurgie.at